27721 Ritterhude
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Nach Vereinbarung
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei vielen dieser Streitigkeiten ist es aber gesetzlich vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder bei einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und so die Gerichte zu entlasten. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von ehrenamtlichen Schiedsmännern und Schiedsfrauen wahrgenommen. Stellvertretender Schiedsmann: Klaus Kühl, Telefon: 0421 6368008