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Kindertagesstätte Malletstraße

Adresse

Malletstraße 19
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 13167
Telefax: 04791 982062
E-Mail: kita-malletstrasse@osterholz-scharmbeck.de
Website: http://www.osterholz-scharmbeck.de/kitas

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Weitere Informationen

Die Einrichtung bietet Betreuungsplätze in einer altersgemischten Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren an. Ab Sommer 2017 werden zusätzlich Krippenplätze für Kinder von ein bis drei Jahren angeboten.

Kindergarten Malletstraße

Kindergarten Malletstraße

Unser Grundsatz "Gemeinsam Unterwegs" bedeutet für uns mit den Kindern auf Augenhöhe und mit Wertschätzung zu kommunizieren und gemeinsam spielend den Tag zu gestalten.

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Kindes ist das Spiel.

Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Lernen in Erfahrungszusammenhängen, das mit allen Sinnen Greifen und Begreifen, Erfahrungen aus dem Leben - für das Leben machen sowie durch Rhythmus und Wiederholen das Erlebte zu festigen. Von Bedeutung ist es dem Kind zu zeigen, wie es Dinge selber tun kann. 

Die Förderung der Selbstständigkeit und Entwicklung  von Selbstbewusstsein sowie die Vermittlung von sozialen Werten sind ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bedeutet die Weiterentwicklung der vorhandenen Ressourcen, gemeinsam im partnerschaftlichem Umgang mit der Familie.

In unserer Einrichtung werden 85 Kinder in 4 Gruppen betreut.

In die Krippe gehen 10 Kinder im Alter von 1 Jahr bis 3 Jahren, die Betreuungszeit ist von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Wir haben drei Regelgruppen mit je 25 Kindern im Alter von 3 Jahren bis 6 Jahren, die Betreuungszeit für die Vormittagsgruppe ist von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für zwei Gruppen wird die Betreuungszeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten.

Ein Frühdienst von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr sowie ein Spätdienst von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr kann bei Bedarf im Rahmen freier Kapazitäten dazu gewählt werden.

Bei der Betreuungszeit bis 14:00 Uhr ist eine Mittagsverpflegung durch einen externen Caterer obligatorisch.

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